Zweiradmobilität fördern, nicht verhindern

Stephan Krückel
By Stephan Krückel
3 December 2025 2 min Lesezeit
Die Regelung B196, das vereinfachte Aufsteigen auf eine 125er als Erweiterung zum Autoführerschein, hat sich als Erfolgsmodell erwiesen.

Seit dem Jahr 2020 können Inhaber eines Pkw-Führerscheins ab 25 Jahren nach einer theoretischen und praktischen Fahrschul-Ausbildung von mindestens 13,5 Stunden Leichtkrafträder bis 125 cm³ und maximal 11 kW Leistung fahren. Diese in Deutschland neue Mobilitätsoption existiert in zahlreichen europäischen Nachbarstaaten bereits seit vielen Jahren und hat offensichtlich den Nerv zahlreicher Bürgerinnen und Bürger getroffen.

Der Industrieverband Motorrad e.V. wendet sich gegen die kritische Bewertung der B196-Regelung durch die Verkehrswacht. Wie der Verband mitteilt, berücksichtigt die Argumentation zentrale Faktoren nicht und zeichnet damit ein einseitig verkürzendes Bild.

Nach Angaben des Industrieverbands haben nahezu 300.000 Interessierte in den letzten Jahren diese Führerscheinoption gewählt. “Eine faire Beurteilung der B196-Regelung setzt voraus, dass Unfallzahlen im Verhältnis zur Nutzung betrachtet werden”, so der Verband. Ohne diese Differenzierung ließen sich Sicherheitsauswirkungen nicht seriös bewerten.

Besonders problematisch sei, dass das Vergleichsjahr 2019 in der langjährigen Betrachtung ein Jahr mit außergewöhnlich niedrigen Zweiradunfallzahlen war. Wie der Industrieverband Motorrad ausführt, zeigt sich bei einer Betrachtung von Dreijahreszeiträumen ein anderes Bild: Die Durchschnittswerte bei getöteten und schwerverletzten Leichtkraftradnutzern in den relevanten Altersgruppen von 25 bis 60 Jahren seien nahezu identisch - sowohl mit als auch ohne B196-Regelung.

Eine Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes zeige zwar einen Anstieg der absoluten Zahlen verunglückter Leichtkraftradnutzer von durchschnittlich 1.678 ohne B196 auf 1.758 mit B196, allerdings handle es sich dabei überwiegend um Leichtverletzte. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass es weitere Nutzer von Leichtkrafträdern in der relevanten Altersklasse gebe, die bereits einen 1b oder A1 Führerschein besitzen und daher gar nicht unter “B196” fallen.

Der Verband verweist auf das Kooperationsprojekt des Bundesverkehrsministeriums und des Industrie-Verbands Motorrad “Motorrad: Aber sicher!”, das gezielte Information für B196-Nutzer bereitstellt. Wie der Industrieverband betont, böten gering motorisierte Zweiräder wichtige Vorteile: Sie benötigten nur wenig Platz im fahrenden und ruhenden Verkehr, entlasteten Innenstädte und böten in ländlichen Räumen kostenschonende Optionen für den Weg zur Ausbildungs- und Arbeitsstätte.